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Dipl.-Ing.(FH) André Brekenfelder ist aufgrund seiner öffentlichen Bestellung Träger eines öffentlichen Amtes für Aufgaben
auf dem Gebiet des öffentlichen Vermessungswesens. Seine Tätigkeit ist kein Gewerbe. Er ist berechtigt Aufgaben zur Vermessung
und Führung des amtlichen Liegenschaftskatasters durchzuführen.
Er ist außerdem berechtigt, Tatbestände an Grund und Boden zu beurkunden, die durch vermessungstechnische Ermittlungen
festgestellt werden, Anträge gemäß § 15 Vermessungs- und Katastergesetz zu beglaubigen, die Richtigkeit des
katastermäßigen Bestandes sowie die geometrischen Festlegungen in den Bebauungsplänen zu bescheinigen, Bescheinigungen
auszustellen, für die das Katasterzahlenwerk erforderlich ist sowie auf den Gebieten des Vermessungswesens und des damit
zusammenhängenden Boden- und Baurechts beratend tätig zu werden.
Eine Übersicht unseres Leistungsspektrums für den Bereich Vermessung:
- Katastervermessung
Hoheitliche Vermessungen zum Grundstück wie:
Grenzfeststellung - zur Sicherung Ihrer Grundstücksgrenzen, beispielsweise wenn örtlich keine Grenzmarken
vorhanden sind und/oder der Grenzverlauf verändert wurde oder bei Grenzstreitigkeiten mit Ihrem Nachbarn.
Die Ermittlung der tatsächlichen Eigentumsgrenzen erfolgt anhand historischer Unterlagen aus dem amtlichen Liegenschaftskataster.
Die Grenzfeststellung erfolgt durch einen Verwaltungsakt und Anhörung aller beteiligten Grenznachbarn. Alle Ergebnisse werden
nach Bestandskraft in das Liegenschaftskataster übernommen. Bei geplanten Baumaßnahmen erhält der Bauherr durch ein derartiges
Verfahren Planungssicherheit hinsichtlich der gesetzlich vorgeschriebenen Grenzabstände.
Grenzherstellung - zur Wiederherstellung Ihrer Grenzen. Wurde der Grenzverlauf bereits durch ein
Grenzfeststellungsverfahren ermittelt und ist dieser lediglich örtlich nicht mehr erkennbar, beispielsweise weil die Grenzmarken
fehlen, können die Ergebnisse der Grenzfeststellung wiederhergestellt und die Grenzen örtlich neu markiert werden.
Flurstücksteilung - im Falle von Kauf oder Verkauf von Grundstücksteilen ist das Teilen oder Zerlegen (auch
Teilungs- oder Zerlegungsvermessung genannt) von Flurstücken in mehrere Flurstücke erforderlich. Somit ist es möglich diese neuen
Flurstücke auf einen anderen Eigentümer zu übertragen.
Gebäudeeinmessung - ist das Einmessen Ihres errichteten Gebäudes nach deren Fertigstellung.
Entsprechend des Vermessungs- und Katastergesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern haben die jeweiligen Grundstücks-
oder Gebäudeeigentümer, welche auf ihrem Grundstück ein Gebäude errichtet oder in seinem Grundriss verändert haben, die für die
Fortführung des Liegenschaftskatasters erforderliche Gebäudeeinmessung zu veranlassen.
Grenzinhaltsbescheinigung - ist eine öffentlich rechtliche Bescheinigung, welche die Lage
eines Gebäudes zu seinen Grundstücksgrenzen bescheinigt.
Baulasten (Baulastplan) - dienen der Sicherung von Rechten an Grundstücken (Leitungs-, Wegerecht,
Recht der Überbauung, Fensterrechte, Nutzung einer gemeinsamen Brandwand). Zur Sicherung derartiger Rechte bedarf es einer
Verpflichtung zur Baulastübernahme des Eigentümers gegenüber der Bauaufsichtsbehörde (öffentlich rechtliche Sicherung).
Hier erstellen wir den zur Eintragung der Baulast erforderlichen Lageplan und Bescheinigen entsprechende Tatbestände an
Grund und Boden.
Selbstverständlich erhalten Sie auch die vorbereiteten Formulare zur Eintragung der Baulast bei der Baubehörde.
"Durch Erklärung gegenüber der Bauaufsichtsbehörde können Grundstückseigentümer öffentlich-rechtliche
Verpflichtungen zu einem ihre Grundstücke betreffenden Tun, Dulden oder Unterlassen übernehmen, die sich
nicht schon aus öffentlich-rechtlichen Vorschriften ergeben (Baulasten). Baulasten werden unbeschadet der
Rechte Dritter mit der Eintragung in das Baulastenverzeichnis wirksam und wirken auch gegenüber
Rechtsnachfolgern."
§ 83 Abs 1 LBauO M-V
Senden Sie uns Ihre Fragen/Anfragen, wir setzen uns mit Ihnen in Verbindung.
Ihre FRAGEN / ANFRAGEN richten Sie an info@brekenfelder.de
- Ingenieurvermessung
Sämtliche mit Ihrem Bauvorhaben zusammenhängende Vermessungen wie zum Beispiel:
- Aufmaß planungsrelevanter Objekte als Planungsgrundlage und für den amtlichen Lageplan zum Bauantrag
- Baurechtliche Prüfung und Berechnung von Abstandsflächen
- Projektübernahme und Grundstückseinordnung
- Gebäudeabsteckung während der Bauphase
- Kontrollmessungen und Bauwerksüberwachung (Setzungsmessung) bei technischen Objekten nach der Fertigstellung
Ihre FRAGEN / ANFRAGEN richten Sie an info@brekenfelder.de
- Bestandserfassung
Wir erstellen für Sie Lage- und Höhenpläne auf der Grundlage einer Bestandserfassung aller von Ihnen vorgegebenen Objekte.
Ihre FRAGEN / ANFRAGEN richten Sie an info@brekenfelder.de
- Projektierung
Für die Projektierung in der Städteplanung, bei einer komplexen Erschließung und in den Gewerken Architektur,
Tiefbau, Straßenbau, Wasserbau, usw. leisten wir die notwendigen Vermessungsarbeiten. Mit unseren Partnern erledigen wir gern
auch Ihre Objekt- und vorhaben bezogene Planung.
Ihre FRAGEN / ANFRAGEN richten Sie an info@brekenfelder.de
- Gebäude- und Liegenschaftsmanagement
Aufmaß von Wohn- und Nutzflächen als Grundlage Ihrer Objektbewirtschaftung. Wir liefern Ihnen Gebäudeinnenaufmaße mit
nutzerabhängigem Informationsgehalt, beispielsweise reine Flächenaufmaße, komplette Grundrisse oder Aufmaße von Elektro-
und/oder allen anderen Versorgungseinrichtungen. Auf Wunsch erhalten Sie Wohnflächenermittlungen nach DIN 277 oder
der II. Berechnungsverordnung, welche insbesondere bei Abweichungen zu den geschlossenen Mietverträgen zu erheblichen
Kosteneinsparungen führen können.
Ihre FRAGEN / ANFRAGEN richten Sie an info@brekenfelder.de
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