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Beratung
Bauherren und Grundstückseigentümer werden mit einer Vielzahl von Gesetzen und Vorschriften
konfrontiert. Eigentum verpflichtet, lassen Sie sich also frühzeitig und kompetent beraten.
Mit den richtigen Fachplanern bieten selbst eng gesteckte Vorschriften viele Möglichkeiten.
Durch unsere langjährigen Erfahrungen auf dem Gebiet des Baurechts haben wir viele Bauherren
bei ihren Vorhaben unterstützt.
Die Unterstützung beginnt bereits in der Planungsphase, beispielsweise wenn es um die optimale Ausnutzung
des Baugrundstückes geht. Wir helfen Ihnen gern bei der Einordnung Ihres Vorhabens und der Einhaltung planungsrechtlicher
Bestimmungen.
Vor Baubeginn und während der Bauphase sorgen wir durch die exakte Gebäudeabsteckung für die Übertragung
der genehmigten Planung in die Örtlichkeit.
Eine frühzeitige Kontrolle der Bauausführung, insbesondere der Bezug zu den Nachbargrenzen oder die richtige Höhenlage,
erspart Ihnen viel Ärger und schützt Sie vor Folgeschäden. Erwerben Sie Wohnungseigentum nach dem
Gesetz über das Wohnungseigentum und das
Dauerwohnrecht (Wohnungseigentumsgesetz - WEG) ist es sinnvoll durch ein Innenaufmaß die qualifizierte
Wohnfläche zu ermitteln und mit den Planungs- und Sollwerten aus Ihrer Teilungserklärung zu verglichen.
Kommt es zu Abweichungen, können Sie hier viel Geld sparen.
Wir unterstützen Sie gern auch bei der gesetzlich vorgeschriebenen Gebäudeeinmessung nach Fertigstellung Ihres Vorhabens.
Kein Bauvorhaben gleicht dem anderen. Lassen Sie uns Ihr Vorhaben in einem persönlich Gespräch erörtern. Senden Sie uns
Ihre Fragen, wir setzen uns mit Ihnen in Verbindung.
Ihre FRAGEN / ANFRAGEN richten Sie an info@brekenfelder.de
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